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Folgende Grundsätze sind beim Beobachten und Fotografieren zu beachten
- In Naturschutzgebieten besteht abseits der Wege Betretungsverbot. Personen, die wissenschaftliche Arbeiten durchführen möchten, können bei der zuständigen Naturschutzbehörde Ausnahmegenehmigungen beantragen.
- Minimieren Sie Störungen von Lebensräumen und halten Sie zu Tieren eine genügend große Beobachtungsdistanz ein.
- In Deutschland haben Bürger*innen ein weitgehendes Betretungsrecht von Feldern, nicht befriedeten Wiesen und Wäldern. Respektieren Sie aber stets die Rechte der Landbesitzer*innen und betreten Sie z.B. keine Wiesen und Felder kurz vor der Ernte. Das Betreten von Privatgrundstücken ist nur mit dem Einverständnis von Eigentümer*in oder Pächter*in erlaubt.
- Wenn Sie sich näher mit den geltenden Regelungen zum Naturschutz beschäftigen möchten, verweisen wir auf das Bundesnaturschutzgesetz und das Berliner Naturschutzgesetz.
- Der ArtenFinder behandelt Daten zu seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sehr sensibel und stellt die Fundorte dieser Arten in gerasterter Form (also nicht punktgenau) dar. Aus den gleichen Gründen verzichten wir auf die Veröffentlichungen von Vogelbrutstandorten.